|
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienwohnung Jörg und Petra Rass, Weserstraße 9, 26548 Norderney
1. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Beweislast trifft insoweit den Gast. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. 2. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen vertraglichen Erfüllungsanspruch, so dass es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Es wird daher ausdrücklich empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. 3. Bei Übernahme des Mietobjektes sind etwaige Mängel und / oder Schäden sofort dem Vermieter zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Ebenso sind sofort der Bestand der Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. 4.
Gerichtsstand ist als Gerichtsstand des Erfüllungsortes je nach der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Norden oder das Landgericht Aurich. Norderney, 02.02.2011 |
||||||||||||||||
|